Änderung der Schul-Corona-Verordnung

Liebe Eltern,
am 28. April 2022 tritt die Änderungsverordnung der 6. Schul-Corona-Verordnung in Kraft. Sie beinhaltet, dass ab sofort Corona-Tests nicht mehr anlasslos dreimal wöchentlich durchgeführt werden. Die Testung findet nun ausschließlich in der Häuslichkeit oder in offiziellen Testzentren beim Auftreten von Symptomen statt. Lesen Sie dazu bitte folgendes Hinweisschreiben des Bildungsministeriums M-V.

Hier können Sie nachlesen, wie das Vorgehen der Schulen bei Auftreten seiner Corona-Infektion ist.