Negativbescheinigung

Liebe Eltern,

diejenigen von Ihnen, die für die Beantragung der Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 a IfSG eine „Negativbescheinigung“ benötigen, finden diese hier.

Bitte füllen Sie die Bescheinigung im Vorfeld aus und senden diese mit Angabe der E- Mail-Adresse der Schule zu.