Verhalten beim Auftreten von Läusen

Liebe Eltern,

aus gegebenen Anlass möchten wir Sie bitten, Folgendes zu beachten:

Bei Kopflausbefall darf Ihr Kind laut Infektionsschutzempfehlung am Tag nach der
Erstbehandlung die Schule wieder besuchen. Für Kinder unter 12 Jahren sollten Sie die Mittel vom Arzt verordnen lassen. In diesem Fall trägt die Krankenkasse die Kosten. Arzneimittel gegen Kopfläuse erhalten Sie in der Apotheke.

Im folgenden Elternbrief können Sie noch einmal nachlesen.